Herbstzeit ist Laubzeit. In Kombination mit Regen kann Laub auf dem Gehweg zur gefährlichen Rutschpartie für Fußgänger werden. Doch wer ist verantwortlich für die Räumung und wer haftet bei einem Unfall?
Herbstlaub räumen
Rutschbahn auf dem Gehweg vermeiden
Zur Rechtslage
Für Laub gilt grundsätzlich das Gleiche wie für Schnee: Bürgersteige und Hauszugänge müssen wegen der Rutschgefahr vom Laub befreit werden. In der Regel übertragen die Gemeinden diese Räumpflicht auf die Hausbesitzer. Diese wiederum können mit ihren Mietern vereinbaren, dass sie für die Räumung der Gehwege zu sorgen haben. Doch selbst wenn es im Mietvertrag festgelegt wird, bleibt der Vermieter in der Pflicht.
Wie oft muss gekehrt werden?
Genaue Regelungen, wie oft gefegt werden muss, gibt es nicht. Es ist natürlich kaum zumutbar, die Blätter den ganzen Tag unter Kontrolle zu halten. Dennoch gilt, dass Mieter oder Hausbesitzer erhöhten Einsatz zeigen müssen, wenn sich das Laub türmt. Aber nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht Schadenersatz-Ansprüche mit sich. Denn auch Fußgänger besitzen eine gewisse Eigenverantwortung.
Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab
Sind Hauseigentümer oder Mieter dafür verantwortlich, dass sich jemand auf ihrem Grundstück oder auf dem Gehweg verletzt hat, greift in der Regel die Privathaftpflichtversicherung bzw. die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.
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Zuletzt aktualisiert am 2. September 2013