Wir bieten Ihnen unser Know-how und unsere umfassende Hilfe für die Regelung des Nachlasses Ihres lieben Verstorbenen an.
Orientierung im Trauerfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener mit einer Vielzahl an Aufgaben konfrontiert.
Wir begleiten Sie vertrauensvoll, um die schwierigen Aufgaben zu bewältigen.
Die gesetzliche Erbfolge
Es versteht sich, dass die gesetzliche Erbfolge diejenigen Verwandten bevorteilt, die der verstorbenen Person (Erblasser) am nächsten standen.
Das gesetzliche Erbrecht unterteilt die Verwandte daher in Ordnungen. Lebende nähere gesetzliche Erben schließen entfernte gesetzliche Erben von der Erbfolge aus.
Profitieren Sie von unserem Know-how
Je nach persönlicher Situation ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Hierzu gilt es für jede entsprechende Handlung den richtigen Ansprechpartner zu finden bzw. zu beauftragen. Dabei können wir Ihnen helfen und Sie unterstützen.
Wir bieten unser Know-how und unsere umfassende Hilfe für die Regelung des Nachlasses Ihres lieben Verstorbenen an. Dabei entlasten wir die Erben und unterstützen diese, den letzten Willen unseres Kunden kompetent umzusetzen.
Unser umfangreiches Leistungspaket im Rahmen der Nachlassabwicklung
nach den jeweilig gesetzlich gültigen Vorschriften sowie nach Einverständniserklärung
- Unsere Dienstleistungen berechnen wir nach einem im Vorfeld vereinbarten Auftrag und in Anlehnung nach § 2221 BGB
- Sie können mit uns gerne auch Ihre Wünsche und Vorstellungen die bei Eintritt Ihres Ablebens gelten sollen, vorab regeln
bei Erbengemeinschaften mit mehreren Personen
von Konten bei Banken, Versicherungen, Bausparkassen, etc.
wie z.B. Änderung von Daueraufträgen, Lastschrifteinzügen z.B. bei Stromunternehmen, Zeitungsabonnenemts, Gemeindeverwaltung, Telefonanbieter, Vereine, etc.
z.B. zu Bestattungsunterhmen, Fachanwälten, Steuerberatern, verschiedenen Behörden (Notar, Rentestelle, Krankenkassen, Gemeindeverwaltungen) oder auch Gärtnereien z.B. wegen Grabpflege
durch Kontaktherstellung einer entsprechenden Fachstelle in der Umgebung
Unterstützung z.B. bei Kündigen des Mietverhältnisses, Strom oder Wasser bzw. Zeitungsabonnements
Schätzung und auf Wunsch Übernahme des Verkaufs des Sachvermögens
Stiftungsverwaltung
Neben Neugründungen unterstützen wir auch bestehende Stiftungen bei ihren komplexen Alltagsaufgaben. Wir beraten Sie entsprechend den Grundsätzen guter Stiftungspraxis und übernehmen Buchhaltung, Rechnungslegung, Controlling und Reporting.
Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit, dem Fundraising und dem Projektmanagement steht Ihnen unser Stiftungsmanagement mit seiner Erfahrung zur Seite.
- Strategiegespräch zur Entwicklung Ihrer Stiftungsidee, Konzeption der Stiftungslösung,
- gemeinsame Definition des Stiftungszwecks und
- Begleitung des Gründungsprozesses bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Hinweis: Dies gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung durch das zuständige Nachlassgericht, einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.