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Bild zeigt einen Wald mit Sonnenschein

Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Bitte stimmen Sie den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr und den damit einhergehenden Anpassungen unserer Dienstleistungen zu.

So stimmen Sie zu Das ändert sich

    Zustimmung zu neuen gesetzlichen Vorgaben

    • In 10 Sekunden europaweit Überweisen - ohne zusätzliche Kosten
    • Automatische Überprüfung des Empfängerkontos - mit Warnhinweis bei fehlerhafter Eingabe
    • keine verdeckte Anpassung von Gebühren

    Ihre Zustimmung ist erforderlich – Änderungen ab dem 05.10.2025

    Wir entwickeln unsere Dienstleistungen kontinuierlich weiter und passen sie an gesetzliche Vorgaben sowie technische Entwicklungen an. Ab dem 05.10.2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die Ihre aktive Zustimmung erfordern.

    Hintergrund der Änderungen

    Die Europäische Union hat neue gesetzliche Vorgaben zur Abwicklung von Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen – insbesondere durch die Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP). Zusätzlich passen wir unsere Bedingungen für verschiedene Zahlungsdienste sowie die Datenfernübertragung (DFÜ) an.

    Was ändert sich?

    Überweisungsverkehr

    Die Regelungen für Standard-Überweisungen in Euro und für Echtzeitüberweisungen in Euro werden angepasst und vereinheitlicht. Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen muss vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden.

    girocard

    Wir passen die Sonderbedingungen für die girocards aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung an.

    OnlineBanking (DFÜ)

    Wir erweitern die Darstellung der mittels OnlineBanking nutzbaren Auftragsarten insbesondere bei der Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.

    Preis- und Leistungsverzeichnis

    Im Wesentlichen werden Änderungen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr vorgenommen. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung konkretisieren wir beim kartengestützten Zahlungsverkehr unsere Angebote zur Ersatzkarte, in dem wir typische Beispielfälle für diesbezügliche Entgelte ergänzen.

    Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

    Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ohne Ihre Zustimmung die rechtliche Grundlage fehlt, unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortzuführen.

    Sollten Sie den Änderungen nicht zustimmen, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

    So stimmen Sie zu

    Symbol der Zahl 1

    Mit OnlineBanking Zugang

    Loggen Sie sich ins OnlineBanking ein. Es erscheint ein Hinweis zur Zustimmung. Die Unterlagen wurden bereits in Ihrem ePostfach abgelegt. 

    Die Zustimmung wird sofort in unserem System erfasst.

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    Für Kunden ohne OnlineBanking

    Sie erhalten ein postalisches Anschreiben mit QR-Code.

    1. Scannen Sie den QR-Code

    2. Laden Sie die Unterlagen digital herunter

    3. Stimmen Sie auf der verlinkten Seite online zu

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    Zustimmung per E-Mail

    Sie erhalten eine E-Mail an die bei uns bekannte E-Mail Adresse.

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