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Von der Volleinspeisung spricht man bei einer PV-Anlage immer dann, wenn der erzeugte Solarstrom einer Anlage gegen Erhalt der festgelegten Einspeisevergütung zu 100 Prozent in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Wenn eine Anlage mehr Strom produziert als für den Eigenverbrauch benötigt wird und der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, spricht man von einer Überschusseinspeisung.